Diese Personengruppen haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich privat zu versichern:
- Angestellte mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze (2024: 69.300 Euro)
- Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
- Selbstständige und Freiberufler (mit Ausnahmen für Künstler, Publizisten und Landwirte)
- Personen ohne eigenes Einkommen oder mit einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze (2023: 520 Euro im Monat), z.B. Hausfrauen und -männer oder Kinder
- Studierende, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine private Krankenversicherung möglich ist. In der Regel müssen die Bewerber gesund sein und ein bestimmtes Mindesteinkommen vorweisen können. Auch wenn eine private Krankenversicherung für einige Personen in Frage kommt, kann ein Wechsel nicht immer sinnvoll sein. Personen mit einem zu geringen Einkommen, vielen Kindern oder bestimmten Vorerkrankungen sollten sich gut überlegen, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung tatsächlich die beste Wahl ist. Es lohnt sich daher, vor einem Wechsel eine umfassende Beratung bei einem Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen.
